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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung des § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt"

Am 1. Januar 2019 trat das Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG) in Kraft. Der Deutsche Verein ruft Jobcenter, Kommunen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie freie Träger dazu auf, Ansätze zu entwickeln, die für eine zielgenaue Umsetzung der neuen Förderung nach § 16i SGB II geeignet und notwendig sind.

Ziel des Gesetzes ist es, auch denjenigen Erwerbslosen Optionen für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu eröffnen, die lange Zeit im Leistungsbezug sind und ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Erwerbstätigkeit haben. Hierzu werden ein neues Förderinstrument - § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt" - in die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) eingeführt und die Förderung des § 16e SGB II "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" neu gefasst.

Für die Betreuung, Integration und Teilhabe von Langzeitarbeitslosen stellt der Bund bis zum Jahr 2022 vier Milliarden € an zusätzlichen Mitteln im Bundeshaushalt zur Verfügung und ermöglicht einen "Passiv-Aktiv-Transfer" in seinem Zuständigkeitsbereich.

Der Deutsche Verein will dazu beitragen, dass die Ziele des Teilhabechancengesetzes erreicht und verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit sowie Langzeitleistungsbezug reduziert werden. Hierzu gibt der Deutsche Verein im Folgenden fachliche Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Förderung nach § 16i SGB II. Bezüge zu anderen gesetzlichen Regelungen und Maßnahmen werden aufgezeigt.

Der Deutsche Verein ruft Jobcenter, Kommunen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie freie Träger dazu auf, Ansätze zu entwickeln, die für eine zielgenaue Umsetzung der neuen Förderung nach § 16i SGB II geeignet und notwendig sind. Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, wie die Wirksamkeit und Reichweite der neuen Förderung durch Anpassungen an örtliche Arbeitsmarktbedingungen und durch Verknüpfung mit anderen Instrumenten und Maßnahmen erhöht werden können. Die Anstrengungen sollen von der Zielstellung geleitet werden, die soziale Teilhabe für von gesellschaftlicher Exklusion bedrohte Erwerbslose und ihre Familien durch längerfristige Beschäftigungsperspektiven zu verbessern.

Download der Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Förderung nach § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt"

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.