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Bundesteilhabegesetz

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verpflichtet die Träger von Reha-Maßnahmen (wie z.B. die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Rentenversicherung), frühzeitig drohende Behinderungen zu erkennen und gezielt Prävention noch vor Eintritt der Rehabilitation zu ermöglichen.

Ziel ist es, bereits vor Eintritt einer chronischen Erkrankung oder Behinderung durch geeignete präventive Maßnahmen entgegenzuwirken und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten.

Zur Unterstützung dieser gesetzlichen Pflicht hat das BMAS im Mai 2018 das Bundesprogramm "Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben - rehapro" aufgelegt, das Jobcentern und Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung ermöglicht, Modellprojekte zur Erprobung von innovativen Ideen und Ansätze durchzuführen. Zur Umsetzung des Bundesprogramms rehapro stehen bis 2026 Mittel in Höhe von rund 1 Milliarde Euro zur Verfügung.

Hier geht's zum Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen