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Arbeitsmarktpolitik für Flüchtlinge: Hauptsächlich kurze Aktivierungsmaßnahmen

Jeder vierte bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos gemeldete Flüchtling erhält eine arbeitsmarktpolitische Förderung. Fast ausschließlich handelt es sich dabei um kurze Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Im Juni 2016 gab es rund 660.000 Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, darunter etwa 45.400 Flüchtlinge. Das geht aus der Statistik über „Personen im Kontext von Fluchtmigration" hervor, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) seit Juni veröffentlicht.

Gemessen an allen, im Juni bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos registrierten Flüchtlingen, wurde damit jeder Vierte (26 Prozent) mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme gefördert.

Mit einem Anteil von 83 Prozent nehmen die Flüchtlinge in der Hauptsache an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teil. In den kurzen, maximal acht Wochen andauernden Kursen soll zum Beispiel die Eignung des Teilnehmers für einen bestimmten Beruf festgestellt oder notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten auf den neuesten Stand gebracht werden.

Nur zu sehr geringen Anteilen erhalten sie eine Förderung der beruflichen Weiterbildung (7 Prozent), einen Ein-Euro-Job (Arbeitsgelegenheit, 5 Prozent), einen Eingliederungszuschuss (Zuschuss zu den Lohnkosten für den Arbeitgeber, 4 Prozent) oder Einstiegsgeld (finanzielle Förderung zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Hartz-IV-Empfängern, ein Prozent).

Im August dieses Jahres ist zudem das befristete Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" (FIM) gestartet. Die FIM sind Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs"), an denen Flüchtlinge bereits teilnehmen können, bevor über ihren Asylantrag entschieden wurde. Sie werden allerdings mit lediglich 80 Cent entlohnt. Das Programm befindet sich gerade in der Anlaufphase. Teilnehmerzahlen liegen noch nicht vor.

Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt

Die vollständige Meldung finden Sie hier.

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.