ABC-Methode zur globalen Fallbestandssteuerung

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Wirtschaftsweise zur Langzeitarbeitslosigkeit: Deregulierung des Arbeitsmarktes soll helfen

In ihrem aktuellen Jahresgutachten hat sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dem Thema der verfestigten Arbeitslosigkeit angenommen und Empfehlungen ausgesprochen.

Weil sich arbeitsmarktpolitische Maßnahmen beim Abbau der verfestigten Arbeitslosigkeit als wenig wirksam erwiesen hätten (das lasse sich daran ablesen, dass die Bundesagentur für Arbeit immer weniger Menschen mit entsprechenden Maßnahmen fördere) sei es umso wichtiger, die Aufnahmefähigkeit des Niedriglohnsektors zu erhalten.

In den kommenden Jahren wird „eine verbesserte Integration niedrigproduktiver Arbeitskräfte und Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt nur gelingen können, wenn hinreichend viele Arbeitsstellen im Niedriglohnsektor zur Verfügung stehen", heißt es im Gutachten.

In Arbeit gekommen seien in den letzten Jahren vor allem Arbeitslose, „die eine vergleichsweise günstige Kombination" der Eigenschaften Motivation, Durchhaltevermögen oder Selbstwirksamkeit aufwiesen. Hier können nach Meinung der Sachverständigen Coachings helfen, „bei denen Langzeitarbeitslose nach der Aufnahme einer Beschäftigung weiter betreut werden", schlagen die Wirtschaftsweisen vor.

Jahresgutachten 2016/17 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt

Hier finden Sie die vollständige O-Ton-Meldung.

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.