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Hartz-IV-Novelle in geänderter Fassung

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag (22.06.2016) den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Rechtsvereinfachungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II / Hartz IV) mit den Stimmen der Unionsfraktion und der SPD-Fraktion in geänderter Fassung angenommen. Deutliche Kritik kam von den Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Beide hatten eigene Anträge für Änderungen im System der Grundsicherung eingebracht, die jedoch von den Koalitionsfraktionen abgelehnt wurden.

Mit dem Gesetzentwurf sollen zahlreiche Regelungen des SGB II vereinfacht und neu strukturiert werden. Die Neuregelungen betreffen unter anderem Fragen der Einkommensanrechnung, der Berechnung der Kosten für Unterkunft und Heizung und die Beratung der Leistungsberechtigten.

Zurückgenommen wurden Änderungen für Alleinerziehende, die Leistungen nach dem SGB II erhalten. Hier war ursprünglich vorgesehen, dass der Regelsatz des minderjährigen Kindes, das sich wechselweise in beiden Haushalten der getrennt lebenden Eltern aufhält, entsprechend der Anwesenheitstage im jeweiligen Haushalt aufgeteilt wird.

Neu aufgenommen wurde eine Regelung bei der Zwangsverrentung von Hartz-IV-Beziehern. Es soll nun doch keine Sanktionen geben, wenn Betroffene keine Unterlagen vorlegen, die für die zwangsweise Frühverrentung nötig sind. Für alle anderen gilt jedoch, dass Leistungen entzogen werden können, wenn die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen nicht erfüllt wurde.

Geändert wurde der Entwurf auch bezogen auf die Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs). Bisher dürfen diese innerhalb von fünf Jahren nicht länger als 24 Monate zugewiesen werden. Künftig wird die Förderdauer auf 36 Monate verlängert.

Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten die Pläne scharf. Diese seien keine Vereinfachung, sondern eine Verschärfung für die Betroffenen und würden auch die Jobcenter nicht von Bürokratie entlasten. Insbesondere bei der sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft, also der Frage der alleinerziehenden Eltern im SGB-II-Bezug, forderten Grüne und Linke eine Lösung. Die SPD-Fraktion betonte daraufhin, dass die Koalition an einem "Umgangsmehrbedarf" für Kinder arbeitet, dafür aber noch Zeit brauche. Die Unionsfraktion verwies auf dadurch bedingte Kostensteigerungen von 60 bis 100 Millionen Euro.

Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Rechtsvereinfachungen im SGB II (Bundestags-Drucksache 18/8041)

Antrag Die Linke (Bundestags-Drucksache 18/8076) "Die Gewährleistung des Existenz- und Teilhabeminimums verbessern - Keine Rechtsvereinfachung auf Kosten der Betroffenen"

Antrag Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 18/8077) "Grundsicherung einfacher und gerechter gestalten - Jobcenter entlasten"

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.