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Bundeshaushalt 2017: "aktive Arbeitsmarktpolitik" und "Grundsicherung für Arbeitsuchende"

Am 6. Juli 2016 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2017 (Bundestagswahljahr) beschlossen. Für die „aktive Arbeitsmarktpolitik" sind Ausgaben in Höhe von 5,270 Milliarden Euro veranschlagt. Dies sind 561 Millionen Euro mehr als das Soll im Bundeshaushalt 2016 bzw. 1,633 Milliarden mehr als die Ist-Ausgaben für die „aktive Arbeitsförderung" im vergangenen Haushaltsjahr 2015.

Von den für das Haushaltsjahr 2017 veranschlagten Ausgaben für "aktive Arbeitsmarktpolitik" entfallen 4,593 Milliarden Euro auf die "Leistungen zur Eingliederung in Arbeit" im Rahmen der vom Bund veranschlagten Ausgaben für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende".

Für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" sind im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2017 insgesamt 37,251 Milliarden Euro veranschlagt. Dies sind 3,127 Milliarden Euro mehr als das Soll im Bundeshaushalt 2016 bzw. 3,750 Milliarden Euro mehr als die Ist-Ausgaben für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im vergangenen Haushaltsjahr 2015.

Der größte Teil der für "Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende" im kommenden Haushaltsjahr 2017 veranschlagten Ausgaben in Höhe von 37,251 Milliarden Euro entfällt auf "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts" der nach dem SGB II (Hartz IV) leistungsberechtigten Hilfebedürftigen.

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe

Weitere Informationen und umfangreiches Zahlematerial finden Sie unter BIAJ.de

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.