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Bundestag beschließt Finanzhilfen für Länder bei Integration

Länder und Kommunen bekommen zusätzliche Unterstützung vom Bund bei der Integration von Flüchtlingen.

Der Bundestag verabschiedete am 24.11.2016 das Gesetz, das unter anderem für die Jahre 2016 bis 2018 eine Integrationspauschale von jährlich zwei Milliarden Euro vorsieht. Dazu kommen Mittel für den Wohnungsbau und eine Entlastung durch den Bund, indem er weitere Kosten für die Unterkunft im Bereich Hartz IV übernimmt.

Auch die ab 2018 versprochene Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro ist Teil des Gesetzentwurfs. Der Deutsche Landkreistag begrüßte den Beschluss. „Das wird uns vor Ort ein ganzes Stück weiterhelfen, gerade in Anbetracht aufwachsender Sozialausgaben, kommunaler Investitionserfordernisse und Gestaltungsaufgaben etwa bei der Integration von Flüchtlingen", erklärte Reinhard Sager, Präsident des kommunalen Spitzenverbands.

Für Versorgung und Integration von Flüchtlingen waren früher vor allem Kommunen und Länder zuständig. Mit dem Andrang im vergangenen Jahr drängten sie auf eine zusätzliche Unterstützung durch den Bund. Er zahlt bereits seit diesem Jahr auch eine Pro-Kopf-Pauschale für Flüchtlinge im Asylverfahren in Höhe von 670 Euro pro Monat.

Die beschlossenen Finanzhilfen bei der Integration gehen ohne Vorgaben zur Zweckbindung an die Länder. Bundespolitiker dringen dabei auf eine Weiterleitung an die Kommunen. Es liege in der Verantwortung der Länder, für eine aufgabenangemessene finanzielle Ausstattung ihrer Kommunen zu sorgen, erklärte der CDU-Haushaltspolitiker Eckhardt Rehberg am Donnerstag.

Quelle: MiGAZIN - Newsletter vom 25.11.2016

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.