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News

07

26

Beschäftigte und Auszubildende aus "nichteuropäischen Asylherkunftsländern"

Von den 31,145 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ende 2015 hatten 0,29 Prozent (88.900) die Staatsangehörigkeit eines sogenannten "nichteuropäischen Asylherkunftslandes". (Statistik der Bundesagentur für Arbeit: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien)

In den Ländern reichte dieser Anteil von 0,08 Prozent in Brandenburg bis 0,60 Prozent in Hamburg. (Ende 2014: von 0,05 Prozent bis 0,52 Prozent)

Von den 1,574 Millionen Auszubildenden unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Ende 2015 hatten 0,43 Prozent (6.800) die Staatsangehögikeit eines "nichteuropäischen Asylherkunftslandes" im Sinne der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. In den Ländern reicht dieser Anteil von 0,11 Prozent in Thüringen bis 1,16 Prozent in Hamburg. (Ende 2014: von 0,05 Prozent bis 0,83 Prozent)

Ein überdurchschnittlich hoher Anteil der insgesamt 121.600 sozialversicherungspflichtig (88.900) oder ausschließlich geringfügig Beschäftigten (32.700) aus einem der acht "nichteuropäischen Asylherkunftsländer" ist ausschließlich geringfügig beschäftigt: 26,9 Prozent im Dezember 2015. In den Ländern reicht dieser Anteil von 19,0 Prozent in Bayern bis 37,2 Prozent im Land Bremen.

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)

Hier finden Sie weitere BIAJ-Informationen zu diesem Thema.

06

19

Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.