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Beratung, Ausbildung, Qualifizierung bringen weiter! Verwaltungsrat beschließt BA-Haushalt für 2017

Die BA plant - wie schon in den Vorjahren - einen ausgeglichenen Haushalt. Die insgesamt guten Zahlen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sorgen gegenüber dem Haushalt 2016 für Mehreinnahmen.

Die Ausgaben für passive Leistungen steigen dank der guten Arbeitsmarktlage kaum, sodass sich ein größerer Spielraum für wirksame Investitionen in aktive Arbeitsförderung für alle Kundinnen und Kunden der BA 2017 ergibt.

Die fortschreitende Digitalisierung und steigende Qualifizierungsbedarfe stellen den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Daher wurden die Haushaltsansätze für eine lebensbegleitende Berufsberatung, für Berufsvorbereitung, Berufsausbildung und Qualifizierung insgesamt verstärkt.

In diesem Kontext werden auch die Mittel zur Förderung der beruflichen Weiterbildung um 390 Millionen auf 1,7 Milliarden Euro erhöht. Auch die Mittel für die berufliche Teilhabe von Rehabilitanden wurden um 120 Millionen erhöht.

Im Eingliederungstitel sind rund 610 Millionen Euro vorgesehen, um Geflüchtete zu integrieren. Die BA fördert hierbei u.a. die Kombination von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit berufsbegleitender Qualifizierung und Sprachförderung.

Entscheidend ist es, alle Potenziale des Arbeitsmarktes, insbesondere auch bei Geringqualifizierten, auszuschöpfen und damit die Integration und die Beschäftigungssicherung für alle Kundinnen und Kunden in der Arbeitslosenversicherung zu ermöglichen.

Der Haushaltsplan 2017 rechnet mit einem positiven Saldo von 1,5 Milliarden Euro. Er resultiert aus Einnahmen in Höhe von 37,4 Milliarden Euro (darunter aus Beiträgen in Höhe von 32,1 Milliarden Euro) und Ausgaben in Höhe von 35,9 Milliarden Euro.

Für die Arbeitsförderung sind 9,9 Milliarden Euro vorgesehen (Haushalt 2016: 9,6 Milliarden Euro).

Für das Arbeitslosengeld I sind 15,6 Milliarden Euro eingeplant (2016: 15,5 Milliarden Euro).

Quelle: Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 11. November 2016

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.