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Flüchtlinge kommen im Hartz-IV-System an

Flüchtlinge aus den zuzugsstärksten Herkunftsstaaten außerhalb Europas kommen vermehrt im Hartz-IV-System an. Auch auf dem Arbeitsmarkt macht sich die Fluchtmigration bemerkbar, allerdings bisher nur leicht.

Nach Anerkennung ihres Asylantrages dürfen Flüchtlinge uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Bei Arbeitslosigkeit und/oder Hilfebedürftigkeit erhalten sie zunächst Hartz-IV-Leistungen.

Nach der starken Fluchtmigration im Jahr 2015 und der Beschleunigung der Asylverfahren werden die Menschen inzwischen auch in der Arbeitsmarktstatistik sichtbar. So ist die Zahl der Hartz-IV-Empfänger und der Arbeitslosen aus den zuzugstärksten Asylherkunftsländern außerhalb Europas, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien, deutlich gestiegen.

Bei den Arbeitslosen aus den genannten Ländern gab es innerhalb des letzten Jahres (bis Juni 2016) einen Zuwachs um 101 Prozent auf 149.000 Personen, bei den Hartz-IV-Empfängern um 70 Prozent (bis März) auf rund 380.000. Der Anstieg der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den zuzugsstärksten Ländern belief sich auf 29 Prozent (bis April) und damit auf 96.000 Menschen.

Gemessen an allen Arbeitslosen, Hartz-IV-Empfängern und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland ist der Anteil der Menschen aus den außereuropäischen Zuzugsländern aber gering. Im März 2016 stellten Personen aus Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien 6,4 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger, 5,7 Prozent aller Arbeitslosen und 0,3 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ein Jahr vorher lagen die Anteile allerdings noch deutlich niedriger mit 3,7 Prozent der Hartz-IV-Empfänger, 2,7 Prozent der Arbeitslosen und 0,2 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Innerhalb der Bevölkerungsgruppe aus den acht stärksten Asylzuzugsstaaten sind die Anteile der Hartz-IV-Empfänger und Arbeitslosen allerdings sehr hoch, während sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bisher eher selten ist. So war im März mehr als jeder Dritte aus den genannten Staaten abhängig von Hartz-IV-Leistungen, mehr als jeder Zweite arbeitslos und nur 11 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die Daten stammen aus dem Migrations-Monitor der Bundesagentur für Arbeit. In ihm enthalten sind nicht ausschließlich Flüchtlinge, sondern alle mit einer Staatsangehörigkeit aus den entsprechenden Staaten, die sich in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch Menschen, die nicht während der aktuellen Migrationswelle eingewandert sind und schon seit Jahren in Deutschland leben.

Die neue Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Arbeitslosen „im Kontext von Fluchtmigration" liefert seit Juni 2016 ein genaueres Bild. Sie bildet Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung ab. Flüchtlinge mit Niederlassungserlaubnis (meist nach drei bis sieben Jahren Aufenthalt), sind nicht enthalten. Gleichzeitig werden nachgezogene Familienangehörige nicht berücksichtigt.

Zum Weiterlesen: Bundesagentur für Arbeit, Personen im Kontext von Fluchtmigration

Quelle: O-Ton Arbeitsmarkt

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.