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BAMF-Asylentscheidungen und Asylanträge bis Juli 2016

Von Januar bis Juli 2016 wurden vom BAMF 336.051 Asylanträge entschieden, 146,3 Prozent (199.633) mehr als von Januar bis Juli 2015, heißt es in der Mitteilung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe vom 9. August 2016.

Die Zahl der positiven Entscheidungen stieg um 315,5 Prozent (157.790) auf 207.808. Die Zahl der negativen Entscheidungen (einschließlich der sonstigen Verfahrenserledigungen) stieg um 48,4 Prozent (41.843) auf 128.243.

Die (unbereinigte) "Gesamtschutzquote" stieg in diesem Vergleich der Jahresfortschrittswerte (Januar bis Juli in den Jahren 2015 und 2016) von 36,7 Prozent in den ersten sieben Monaten des Jahres 2015 auf 61,8 Prozent in den ersten sieben Monaten des Jahres 2016.

Die Zahl der beim BAMF anhängigen (noch nicht entschiedenen) Asylanträge stieg bis Ende Juli 2016 auf 526.276. In den 12 Monaten von August 2015 bis Juli 2016 wurden 738.048 Asylanträge gestellt und 482.359 entschieden. Die Zahl der anhängigen (noch nicht entschiedenen) Asylanträge Ende 2016 ist weiterhin größer als die Zahl der im Verlauf der 12 Monate zuvor (August 2015 bis Juli 2016) entschiedenen Asylanträge.

Die vom BIAJ näherungsweise berechnete Bearbeitungsdauer betrug in den letzten 12 Monaten (August 2015 bis Juli 2016) durchschnittlich 7,5 Monate, bei den Erstanträgen 7,4 Monate und bei den Folgeanträgen 10,4 Monate.

Die vollständige BIAJ-Mitteilung finden Sie hier.

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.