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05

19

Unizugang für Flüchtlinge vereinfachen

Die Bundesregierung will Flüchtlingen, die in Deutschland studieren wollen, den Weg an die Hochschulen ebnen, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen.

Sie unterstreicht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass Bildung ein Schlüssel zur Integration sei und nicht nur für Flüchtlinge sondern auch für die Aufnahmegesellschaft Chancen biete.

Zudem trage die Politik der Bundesregierung zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen bei. Bund und Länder tauschten sich regelmäßig im Kontext von Gemeinsamer Wissenschaftskonferenz (GWK), Kultusministerkonferenz (KMK) oder im Rahmen von Fachgesprächen (beispielsweise des Deutschen Akademischen Austauschdienstes) dazu aus.

Die Grünen hatten angeführt, dass im Jahr 2015 laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mehr als eine Million Flüchtlinge nach Deutschland gekommen seien. Laut verschiedener Hochrechnungen brächten etwa 30.000 bis 50.000 Flüchtlinge Voraussetzungen für die Aufnahme oder Fortsetzung eines Hochschulstudiums mit.

Die Fraktion wollte wissen, was die Bundesregierung tut, um die unbürokratische Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen zu unterstützen. Die Bundesregierung verweist darauf, dass nach der föderalen Kompetenzordnung des Grundgesetzes für Fragen des Hochschulzugangs ausschließlich die Länder zuständig seien.

Gleichzeitig macht sie in ihrer Antwort deutlich, dass um die Klärung der Studierfähigkeit zu beschleunigen, die Bundesregierung bei Flüchtlingen unter bestimmten Voraussetzungen die Gebühren für den bewährten individuellen Studierfähigkeitstest TestAS übernehme. Derzeit werde der TestAS aus Mitteln des Bundes ins Arabische übersetzt, um der größten Gruppe der Flüchtlinge eine Testteilnahme in ihrer Muttersprache zu ermöglichen. Um Enttäuschungen und Studienabbrüche zu vermeiden, befürworte die Bundesregierung keine Absenkung von Zulassungsvoraussetzungen.

Flüchtlinge, die über keine direkte Hochschulzugangsberechtigung verfügen, könnten zudem in Studienkollegs oder vergleichbaren Einrichtungen fachlich und sprachlich qualifiziert werden. Die Kurse beinhalteten eine umfassende Deutschförderung bis Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, die mit einer von den Hochschulen anerkannten Deutschprüfung abschließt.

Im Rahmen des Integra-Programms des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finanziere die Bundesregierung hierzu jährlich zusätzlich bis zu 2.400 Plätze. Die Mittel nach den Richtlinien "Garantiefonds Hochschule" zur Förderung von Sprachkursen bis zum Sprachniveau C1 wurden 2016 auf 16 Millionen Euro angehoben.

Ergänzend stelle der Bund über den DAAD den Hochschulen Mittel zur Verfügung, um studieninteressierte Flüchtlinge, die bereits über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, in propädeutischen und Deutschkursen auf ihr Studium vorzubereiten.

Zur Ermittlung des sprachlichen Förderbedarfs für akademische Zwecke finanziere der Bund auch die Gebühren der Einstufungstests onSETDeutsch beziehungsweise onSET-English.

Nach derzeitiger Planung sollen für zusätzliche Plätze an Studienkollegs und vergleichbaren Einrichtungen sowie für die ergänzenden Maßnahmen an den Hochschulen im Zeitraum von 2016 bis 2019 pro Jahr bedarfsgerecht bis zu 18 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Eine genauere Aufteilung in Einzelmaßnahmen sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Zahl der Flüchtlinge und ihre Zusammensetzung nach Herkunftsländern und Bildungsbiografie erheblichen Schwankungen unterliegen würden.

Das Dokument "Studienchancen für Flüchtlinge" (Bundestags-Drucksache 18/8377) finden Sie hier.

06

19

Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.