ABC-Methode zur globalen Fallbestandssteuerung

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Flüchtlinge am Arbeitsmarkt

Im März 2018 gab es 220.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit einer Staatsangehörigkeit eines der acht wichtigsten nichteuropäischen Asylherkunftsländer (Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Syrien).

Demnach waren von den oben genannten Personen 104.000 (47 Prozent) in einer Helfertätigkeit, 92.000 (42 Prozent) in einer fachlich ausgerichteten Tätigkeit, 7.000 (drei Prozent) als Spezialisten und 16.000 Menschen (sieben Prozent) als Experten beschäftigt.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6369) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.