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Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. September 2017

Die Zahl der Ende September im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten Menschen mit Flüchtlingsschutz betrug 579.602. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.

Hauptstaatsangehörigkeit war in diesen Fällen Syrien mit 315.626 Personen vor dem Irak mit 98.703 und Afghanistan mit 37.842.

Außerdem haben Ende September dieses Jahres in Deutschland gut 41.000 asylberechtigte Ausländer gelebt. Danach waren zum Stichtag 30. September 2017 im AZR 41.165 Menschen mit einer Asylberechtigung erfasst. Die drei Hauptstaatsangehörigkeiten entfielen demnach auf die Türkei mit 11.124 Asylberechtigten, Syrien mit 6.527 Betroffenen und den Iran mit 5.813 Personen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, waren zu diesem Stichtag 176.889 Menschen mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes (subsidiärer Schutz) erfasst. Hauptstaatsangehörigkeiten waren hier laut Bundesregierung Syrien mit 124.707 Fällen vor dem Irak mit 16.335 Fällen und Afghanistan mit 11.014 Fällen.

Mit Aufenthaltserlaubnissen nach Paragraf 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes, die aufgrund bestimmter Abschiebungsverbote erteilt werden, seien zum Stichtag 65.310 Personen registriert gewesen, heißt es in der Vorlage ferner. Die Hauptstaatsangehörigkeit entfiel demnach auf Afghanistan (37.126) vor Somalia (3.018) und Syrien (2.844).

Die Zahl der zum Stichtag erfassten Personen mit einer Duldung gibt die Bundesregierung mit 163.184 an. Hauptstaatsangehörigkeit war der Vorlage zufolge Serbien mit 13.218 Betroffenen, gefolgt vom Kosovo mit 11.232 und Afghanistan mit 10.105.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke "Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 30. September 2017"

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.