Es geht um Menschen, ihre Fähigkeiten und Möglichkeiten.

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Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten ausgesetzt

In 133 von 156 Agenturbezirken entfällt in den kommenden drei Jahren die sogenannte Vorrangprüfung bei der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten.

Die Bundesagentur für Arbeit setzt in vielen Agenturbezirken die Vorrangprüfung aus, um den Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete zu vereinfachen. Bisher waren die Agenturen verpflichtet zu prüfen, ob bevorrechtigte inländische Arbeitnehmer für die Beschäftigung zur Verfügung stehen. Dies führte oft zum Scheitern der tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung von Asylbewerbern und Geduldeten.

Die Verordnung trat am 6. August 2016 in Kraft.

Die "Vierte Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung" können Sie hier downloaden.

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.