"Nicht Menschen, sondern die passenden Menschen, sind Ihr wichtigstes Kapital" - Jim Collins: Der Weg zu den Besten (Good to Great)

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Ausschuss billigt Integrationsgesetz

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch (06.07.2016) dem Entwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für ein Integrationsgesetz in geänderter Fassung zugestimmt. Union und SPD stimmten für das Gesetz, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen.

Ziel des Gesetzes ist es laut Entwurf, mit einem umfangreichen Maßnahmepaket die Integration von Flüchtlingen in Deutschland zu erleichtern. Unter anderem sollen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Angelehnt an die als 1-Euro-Jobs bekannten Arbeitsgelegenheiten sollen für die 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge jedoch nur 80 Cent pro Stunde gezahlt werden.

Zu den Maßnahmen gehört weiter, dass Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und Geduldete leichter eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren können. Außerdem wird eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge eingeführt, um die Bundesländer bei der Steuerung der Verteilung zu unterstützen.

Geändert wurde der Entwurf unter anderem beim Duldungsstatus von Auszubildenden. Die Koalition einigte sich auf eine Verlängerung des Aufenthaltsrechts einmalig um sechs Monate, wenn ein Flüchtling eine Ausbildung abbricht. Nach der bisherigen Regelung hätte ein Flüchtling die Abschiebung riskiert, wenn er eine Ausbildung abgebrochen hätte.

Getrennt vom Integrationsgesetz wollen die Koalitionsfraktionen eine Änderung bei den Ehrenamtspauschalen erreichen, so dass bis zu 200 Euro dieser Pauschale nicht mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz verrechnet werden sollen.

Die Kritik der Opposition blieb trotz der Änderungen deutlich. "Dieses schlechte Gesetz hat sich dadurch nicht wesentlich verbessert", betonte etwa Die Linke. Es trage den Geist, der Flüchtlingen automatisch eine Verweigerungshaltung unterstelle. Die Fraktion kritisierte unter anderem, dass die Wohnsitzauflage nicht mit internationalem Recht vereinbar sei.

Bündnis 90/Die Grünen werteten den Änderungsantrag als "eindeutige Verbesserung". Allerdings warnten sie davor, dass unklare Formulierungen im Gesetzentwurf dennoch zu Abschiebungen von Auszubildenden führen könnten. Kritik äußerten die Grünen auch an den Arbeitsgelegenheiten. "Wir wissen doch, dass diese kein Instrument zur Integration in den Arbeitsmarkt sind", hieß es aus der Fraktion.

Den Entwurf für ein Integrationsgesetz (Bundestagsdrucksache 18/8615) finden Sie hier.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 416

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.