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Verordnung über berufsbezogene Sprachförderung passiert Kabinett

Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2016 die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung zur Kenntnis genommen. Damit wird die berufsbezogene Deutschsprachförderung zum 1. Juli dieses Jahres als Regelinstrument verankert.

Die berufsbezogene Sprachförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) baut auf dem Integrationskurs des Bundesministeriums des Innern als staatliches Kernangebot zur nachhaltigen sprachlichen und gesellschaftlichen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern auf. Sie dient dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern.

Bislang erfolgte die berufsbezogene Sprachförderung über ein mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördertes Bundesprogramm, das wie bei ESF-geförderten Programmen üblich von vorneherein auf eine begrenzte Dauer angelegt war und Ende 2017 ausläuft.

Künftig wird die berufsbezogene Sprachförderung ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert und somit zu einem festen Bestandteil des Regelinstrumentariums für die Arbeitsmarktintegration.

Für das Jahr 2016 wurden hierzu im Bundeshaushalt bis zu 179 Millionen Euro veranschlagt. Im laufenden Jahr stehen einschließlich des auslaufenden ESF-BAMF-Programms somit 100.000 Teilnehmerplätze zur Verfügung, ab dem Jahr 2017 wird es jährlich insgesamt etwa 200.000 Plätze geben.

Die Verordnung bietet zudem Möglichkeiten, den Spracherwerb enger mit Beschäftigung, Ausbildung und Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu verknüpfen.

Die vollständige Pressemitteilung des BMAS sowie die Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung finden Sie hier.

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.