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Bund gibt Ländern weitere Milliarden für Flüchtlingskosten

Bund und Länder haben im Streit über die Kosten für Flüchtlinge eine Einigung erzielt. Der Bund beteiligt sich an den Kosten für Unterkunft und Integration im Jahr 2020 mit 3,35 Milliarden Euro und 2021 mit 3,15 Milliarden Euro.

Bund und Länder haben sich auf die künftige Finanzierung der Flüchtlingskosten geeinigt. Der Bund beteiligt sich im kommenden Jahr mit 3,35 Milliarden Euro und im Jahr 2021 mit 3,15 Milliarden Euro an den Kosten für Unterkunft und Integration, wie der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) nach einem Treffen der Länder-Regierungschefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag in Berlin mitteilte. Er begrüßte ebenso wie der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), dass es nun Planungssicherheit für Länder und Kommunen gebe.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte zunächst vorgeschlagen, dass der Bund sich nur noch mit 1,3 Milliarden Euro beteiligt. Das lehnten die Länder ab. "Unser beharrlicher Einsatz hat sich gelohnt", erklärte Laschet. Der Bund erkenne damit die gemeinsame Verantwortung zur Bewältigung der großen Aufgaben bei der Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen an. Die Herausforderungen seien weiter groß: "Viele Menschen, die insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 zu uns gekommen sind, werden heute in Kitas, Schulen oder ins Arbeitsleben vor Ort integriert."

Merkel sagte, der Bund erstatte weiterhin vollständig die Kosten für Unterkunft und Heizung. Auch der Beitrag für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro bleibe wie bisher, ebenso wie 670 Euro pro Person und Monat während des Asylverfahrens. Hinzu kommen den Angaben zufolge Pauschalen von 700 Millionen Euro im Jahr 2020 und 500 Millionen im Jahr 2021. Sie stehen den Ländern auch dann noch für Integrationsleistungen zur Verfügung, wenn die Flüchtlingskosten sinken.

Der Bund hatte nach der Fluchtbewegung 2015 die Länder finanziell bei der Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen unterstützt. In diesem Jahr summiert sich dieser Beitrag auf rund 4,7 Milliarden Euro.

Der Deutsche Städtetag hatte vor dem Treffen gefordert, dass der Bund sich maßgeblich weiter an den Kosten für die Integration und Versorgung von Flüchtlingen beteiligt. "Integration ist eine Daueraufgabe und findet in den Kommunen statt", sagte der bisherige Städtetagspräsident Markus Lewe den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Quelle: Newsletter MiGAZIN vom 07.06.2019

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.