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News

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Integrationsgesetz beschlossen

Auf der Kabinettsklausur in Meseberg wurde am 25. Mai 2016 das neue Integrationsgesetz beschlossen.

Es fördert den schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt und die Integration durch Arbeit. Dafür wird das Angebot an Integrations- und Sprachkursen verbessert und ausgebaut.

Der Weg in eine Berufsausbildung wird durch eine gezieltere Förderung und mehr Aufenthaltssicherheit eröffnet.

Zusätzliche 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ermöglichen erste Einblicke in den deutschen Arbeitsmarkt.

Das Integrationsgesetz fordert von den zu uns gekommenen Menschen aber auch, diese Angebote zur schnellen Integration in den Arbeitsmarkt anzunehmen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Integrationsgesetzes (63 Seiten)

Verordnung der Bundesregierung - Verordnung zum Integrationsgesetz (17 Seiten)

Quelle: Pressemitteilung des BMAS

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.