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News

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BMAS erweitert Zielgruppe des ESF-Programms für Langzeitarbeitslose

Das Bundesarbeitsministerium passt zum zweiten Mal die Förderkriterien für das Sonderprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit an. Das geht aus einem Rundschreiben des Bundesverwaltungsamts hervor. Bisher sind erst ein Drittel der geplanten Plätze besetzt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) passt zum 1. Februar erneut die Förderrichtlinie des aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierten Sonderprogramms zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit an und erweitert damit unter anderem den potentiellen Teilnehmerkreis.

Mit den Änderungen würden Erkenntnisse aus der Umsetzungspraxis sowie Anregungen aus zwei Workshops mit Praktikern berücksichtigt und "zusätzliche Impulse für die Zielerreichung des Programms gegeben", so das für die Umsetzung verantwortliche Bundesverwaltungsamt (BVA).

O-Ton Arbeitsmarkt hat die Änderungen im Detail zusammengestellt.

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.