ABC-Methode für spezielle Kundengruppen

News

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25

Teilhabechancengesetz - Weisungen der BA zu §§ 16e und 16i SGB II

Das Teilhabechancengesetz soll Langzeitarbeitslose einen geförderten Arbeitsplatz ermöglichen. Die Bundesagentur für Arbeit hat nun fachliche Weisungen zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes veröffentlicht.

Die BA lässt den Jobcentern mit den kürzlich veröffentlichen fachlichen Weisungen viele Freiheiten bei der Ausgestaltung der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung am allgemeinen Arbeitsmarkt .

Download der fachlichen Weisungen zu § 16e SGB II "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen"

Download der fachlichen Weisungen zu § 16i SGB II "Teilhabe am Arbeitsmarkt"

06

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Von individuellen und institutionellen Hürden. Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig.

Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt.

In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen:

  • Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt,
  • die Gesetzeslage ist zu komplex und
  • die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv.

Hier muss die Politik nachbessern.

Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Hier geht's zum Discussion Paper des Berlin-Instituts.